Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingen der DWS GmbH, Heidestraße 90, 25462 Rellingen, Tel. 04101-84 51 838, Fax: 04101-84 51 839, HRB 9353 PI, Geschäftsführer: Wolfgang Schade – im folgenden Verkäufer/Lieferant genannt.
- Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote des Verkäufers/Lieferanten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als Verbindlich bezeichnet sind, d.h. es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
- Der Verkäufer/Lieferant nimmt Aufträge an, indem er sie schriftlich bestätigt oder unverzüglich bzw. termingerecht ausgeführt. Dies gilt auch für Verträge, die Mitarbeiter des Verkäufers/Lieferanten abgeschlossen haben.
- Enthalten zwei sich kreuzende Bestätigungsschreiben des Verkäufers und des Käufers Abweichende Bestimmungen, so gilt ausschließlich das Bestätigungsschreiben des Verkäufers.
- Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. - Preise und Zahlung
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Verpackung, Transport zum vereinbarten Lieferort, Versicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unsere umseitig genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfristen zu zahlen.
- Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Sofern der Käufer/Besteller dem Verkäufer eine Lastschrift-/Einzugsermächtigung erteilt hat, hat der Käufer die entstehenden Kosten bei selbstverschuldeter Nichteinlösung einer Lastschrift vollständig zu tragen
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
- Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. - Lieferzeit, Lieferung und Gefahrenübergang
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Liefertermine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung seiner Rechte erst dann, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 14 Tage betragene Nachfrist gesetzt hat. Der Verkäufer hat Lieferverzögerungen nicht zu vertreten, wenn sie ursächlich mit dem Ausfall des Transportfahrzeuges, mit Unfallgeschehen, Verkehrsstörungen oder verspäteten Grenzabfertigungen in Zusammenhang stehen. Der Verkäufer wird von seiner Lieferpflicht vorübergehend oder dauernd befreit, wenn unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Hindernisse wie Arbeitskämpfe (Streiks, Aussperrungen), hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eintreten. Das gleiche gilt, wenn diese Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers und/oder deren Unterlieferanten eintreten. Der Verkäufer unterrichtet den Käufer unverzüglich über den Eintritt derartiger Ereignisse.
- Die Lieferung erfolgt durch den Verkäufer je nach Vereinbarung ab Werk oder frei Haus. Der Verkäufer macht gegenüber dem Käufer für jeden fehlgeschlagenen Anlieferversuch Transportkosten geltend. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Diese Entscheidung trifft der Verkäufer.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen einzufordern. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
- Gefahrübergang bei Versendung
Wird auf Wunsch des Bestellers die Ware an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wird die Ware frei Haus an den Besteller versandt, so geht mit dem Beginn der Abladung der Ware von dem Transportfahrzeug die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. - Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
- Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Mängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 9.6 entsprechend.
- Produkteigenschaften
- Unsere Produkte bestehen zu ca. 60 % aus Holzfaser/Holzmehl. Holz ist ein Naturmaterial und der Käufer hat beim Kauf die naturbezogenen Eigenschaften und der Verwendung zu berücksichtigen. Es kann daher zu leichten Farbabweichungen, trotz gleichbleibender Verarbeitung und Zugabe von Farbstoffen, kommen. Dies stellt kein Reklamationsgrund dar.
- Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Ausmaßen berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
- Lagerungsanweisungen sowie Pflege- und Verarbeitungsanweisungen sind unbedingt zu beachten
- Der Käufer hat gegebenenfalls fachgerechten Rat einzuholen.
- Die Eigenschaften unserer Produkte richten sich nach den jeweiligen technischen Spezifikationen und den jeweils gültigen Aufbauanleitungen
- Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist, also kein Kaufmann/keine Kauffrau ist.)
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Sollten eine Bedingung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder nicht durchgeführt werden können oder eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.